Die österreichweite Fach- und Netzwerkplattform für moderne Sicherheitskultur

SVP-NETZWERK ÖSTERREICH

Wissen teilen. Sicherheit gemeinsam stärken.

Sicherheitsvertrauenspersonen leisten einen wesentlichen Beitrag zu Sicherheit, Gesundheit und Prävention im Unternehmen. Das SVP-Netzwerk Österreich unterstützt Unternehmen dabei, Fachwissen aktuell zu halten, Vernetzung zu fördern und Sicherheitskultur nachhaltig weiterzuentwickeln.

Das SVP-Netzwerk Österreich unterstützt Unternehmen dabei, Sicherheitskultur aktiv weiterzuentwickeln.

WARUM DAS NETZWERK?

Mehr Unterstützung für SVPs

Nach der Grundausbildung fehlen Sicherheitsvertrauenspersonen häufig laufende fachliche Begleitung, strukturierter Austausch und kompakt aufbereitete Informationen für den Arbeitsalltag.

Das SVP-Netzwerk Österreich schafft eine professionelle Plattform für kontinuierliche Weiterentwicklung und moderne Sicherheitskultur.

VORTEILE FÜR UNTERNEHMEN

Ihre Vorteile als Unternehmen

  • Alle SVPs Ihres Unternehmens profitieren

    Die Unternehmensmitgliedschaft ermöglicht den Zugang für sämtliche Sicherheitsvertrauenspersonen und Fachverantwortliche Ihres Unternehmens.

  • Laufend aktuelle Informationen

    Regelmäßige Updates zu Entwicklungen im Arbeitnehmer:innenschutz, Sicherheitskultur und Prävention.

  • Österreichweiter Erfahrungsaustausch

    Praxisnahe Vernetzung mit Sicherheitsvertrauenspersonen und Fachverantwortlichen aus unterschiedlichen Branchen.

  • Stärkung der Sicherheitskultur

    Sicherheitsbewusstsein nachhaltig fördern und Prävention wirksam gestalten.

  • Praxisnahe Fachimpulse

    Verständlich aufbereitete Inhalte mit direktem Bezug zum Arbeitsalltag.

  • Alle SVPs Ihres Unternehmens profitieren

    Die Unternehmensmitgliedschaft ermöglicht den Zugang für sämtliche Sicherheitsvertrauenspersonen und Fachverantwortliche Ihres Unternehmens.

  • Laufend aktuelle Informationen

    Regelmäßige Updates zu Entwicklungen im Arbeitnehmer:innenschutz, Sicherheitskultur und Prävention.

  • Österreichweiter Erfahrungsaustausch

    Praxisnahe Vernetzung mit Sicherheitsvertrauenspersonen und Fachverantwortlichen aus unterschiedlichen Branchen.

  • Stärkung der Sicherheitskultur

    Sicherheitsbewusstsein nachhaltig fördern und Prävention wirksam gestalten.

  • Praxisnahe Fachimpulse

    Verständlich aufbereitete Inhalte mit direktem Bezug zum Arbeitsalltag.

ZIELGRUPPE

Für Unternehmen, SVPs und Verantwortliche im Arbeitnehmer:innenschutz

Das Netzwerk richtet sich an Unternehmen aller Branchen, Sicherheitsvertrauenspersonen sowie Verantwortliche im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Prävention.

Aktuelle Fachbeiträge

Ergonomische Arbeitsplatzmaße berechnen

Warum richtig eingestellte Arbeitsplätze Gesundheit und Sicherheit fördern Viele Beschwerden am Arbeitsplatz entstehen schleichend. Verspannungen, Rückenprobleme, Nackenbeschwerden oder Ermüdung werden häufig als „normal“ akzeptiert…

Mindestanzahl an betrieblichen Ersthelfer:innen berechnen

Welche Vorgaben Unternehmen beachten müssen Arbeitsunfälle, akute gesundheitliche Probleme oder medizinische Notfälle können jederzeit auftreten. Um im Ernstfall rasch handeln zu können, sind Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende…

Mindestanzahl an Sicherheitsvertrauenspersonen berechnen

Was Unternehmen laut ASchG beachten müssen Sicherheitsvertrauenspersonen (SVPs) übernehmen eine zentrale Rolle im betrieblichen Arbeitnehmer:innenschutz. Sie unterstützen Unternehmen dabei, Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention…

GEMEINSAM SICHERHEITSKULTUR STÄRKEN

Werden Sie Teil des SVP-Netzwerk Österreich

Unterstützen Sie die fachliche Weiterentwicklung Ihrer Sicherheitsvertrauenspersonen und Fachverantwortlichen und fördern Sie nachhaltige Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen. Profitieren Sie von aktuellen Fachinformationen, österreichweiter Vernetzung und praxisnahen Impulsen für den Arbeitsalltag.

Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen zu Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) in Österreich

Allgemeine Fragen

Eine Sicherheitsvertrauensperson (SVP) ist eine von den Arbeitnehmer:innen bestellte Interessenvertretung für Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Sie unterstützt die betriebliche Prävention, bringt die Sichtweise der Beschäftigten in den Arbeitsschutz ein und fördert eine positive Sicherheitskultur im Unternehmen.

Die Sicherheitsvertrauensperson fungiert als Bindeglied zwischen Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen, Führungskräften, Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner:innen. Sie hilft dabei, Gefahren frühzeitig zu erkennen, Verbesserungen anzuregen und die Akzeptanz von Arbeitsschutzmaßnahmen zu erhöhen.

Wichtig ist: Sicherheitsvertrauenspersonen übernehmen keine Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzpflichten. Diese verbleibt bei den Arbeitgeber:innen. Die SVP hat eine beratende, unterstützende und vermittelnde Funktion.

Praxis-Tipp

Besonders wirksam sind Sicherheitsvertrauenspersonen, wenn sie regelmäßig mit Kolleg:innen in Kontakt stehen, Rückmeldungen aufnehmen und aktiv an der Weiterentwicklung der Sicherheitskultur mitwirken.

Rechtsgrundlage

§ 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Sicherheitsvertrauenspersonen unterstützen die Umsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb und vertreten dabei die Interessen der Arbeitnehmer:innen.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Wahrnehmung und Meldung von Gefahren und Sicherheitsmängeln
  • Einbringen von Verbesserungsvorschlägen
  • Unterstützung bei der Förderung sicherheitsgerechten Verhaltens
  • Mitwirkung bei der Entwicklung einer positiven Sicherheitskultur
  • Ansprechperson für Kolleg:innen in Fragen des Arbeitsschutzes
  • Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten und Präventionsfachkräften
  • Weitergabe relevanter Informationen an Arbeitnehmer:innen

Sicherheitsvertrauenspersonen sollen aktiv zur Prävention beitragen, ohne dabei Kontroll- oder Weisungsfunktionen wahrzunehmen.

Praxis-Tipp

Eine gute Sicherheitsvertrauensperson spricht nicht nur Probleme an, sondern bringt auch konkrete Lösungsvorschläge ein und fördert den offenen Austausch über Sicherheitsthemen.

Rechtsgrundlage

§ 11 Abs. 1 und 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Damit Sicherheitsvertrauenspersonen ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen können, räumt ihnen das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz umfassende Informations- und Mitwirkungsrechte ein.

Dazu gehören insbesondere:

  • Information über Gefahren, Arbeitsunfälle und Präventionsmaßnahmen
  • Anhörung vor wichtigen Entscheidungen im Arbeitsschutz
  • Teilnahme an Begehungen durch Arbeitsinspektion oder Präventionsfachkräfte
  • Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen
  • Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner:innen
  • ausreichende Zeit zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben
  • Teilnahme an erforderlichen Aus- und Weiterbildungen

Sicherheitsvertrauenspersonen dürfen aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch in ihrer Funktion behindert werden.

Praxis-Tipp

Je früher Sicherheitsvertrauenspersonen in Projekte oder Veränderungen eingebunden werden, desto wirksamer können mögliche Risiken erkannt und vermieden werden.

Rechtsgrundlage

§ 11 Abs. 4 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Sicherheitsvertrauenspersonen haben die Aufgabe, aktiv zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz beizutragen. Dabei sollen sie ihre Funktion verantwortungsvoll und im Interesse der Beschäftigten ausüben.

Zu ihren wesentlichen Pflichten zählen:

  • erkannte Gefahren und Mängel aufzuzeigen
  • Vorschläge zur Verbesserung einzubringen
  • Kolleg:innen über Sicherheitsfragen zu informieren
  • die Zusammenarbeit mit Präventionsfachkräften zu unterstützen
  • an erforderlichen Schulungen teilzunehmen

Die Sicherheitsvertrauensperson ist jedoch nicht für die Beseitigung von Gefahren verantwortlich und trägt keine Arbeitgeberverantwortung.

Praxis-Tipp

Eine erfolgreiche SVP konzentriert sich auf Kommunikation, Sensibilisierung und Vermittlung statt auf Kontrolle.

Rechtsgrundlage

§ 11 ASchG

Bestellung und Ausbildung

Als Sicherheitsvertrauensperson können Arbeitnehmer:innen bestellt werden, die über ausreichende Kenntnisse der betrieblichen Abläufe verfügen und das Vertrauen ihrer Kolleg:innen genießen.

Geeignet sind insbesondere Personen, die:

  • Interesse am Arbeitsschutz haben
  • verantwortungsbewusst handeln
  • gut kommunizieren können
  • von den Beschäftigten akzeptiert werden
  • bereit sind, sich weiterzubilden

Führungskräfte sollten aufgrund möglicher Interessenkonflikte grundsätzlich nicht als Sicherheitsvertrauenspersonen eingesetzt werden.  Arbeitgeber und verantwortlich Beauftragte gemäß § 9 VStG sind von der Bestellung ausgeschlossen (https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Uebergreifendes/Sicherheitsvertrauenspersonen.html). Sicherheitsvertrauenspersonen vertreten die Interessen der Arbeitnehmer:innen in Sicherheits- und Gesundheitsfragen und müssen daher aus dem Kreis der Beschäftigten bestellt werden, um ihre Aufgabe unabhängig wahrnehmen zu können.

Rechtsgrundlage

§ 10 ASchG

Vor der Bestellung sind die Arbeitnehmer:innen beziehungsweise der Betriebsrat anzuhören. Bei Betrieben ohne Betriebsrat muss die geplante SVP als Aushang für vier Wochen ersichtlich sein, um einen eventuellen Einspruch der Belegschaft zur Bestellung zu ermöglichen. Die Bestellung erfolgt durch die Arbeitgeber:innen.

Nach der Bestellung müssen die Sicherheitsvertrauenspersonen schriftlich bekannt gemacht und der zuständigen Arbeitsinspektion gemeldet werden.

Für die Meldung der SVP können folgende Formulare verwendet werden:

Meldeformular für SVP bei Arbeitsstätten mit Betriebsrat
Meldeformular für SVP bei Arbeitsstätten ohne Betriebsrat

Die Bestellung hat für eine Funktionsdauer von vier Jahren zu erfolgen. Eine Wiederbestellung ist möglich.

Praxis-Tipp

Informieren Sie neue Sicherheitsvertrauenspersonen frühzeitig über ihre Aufgaben, Rechte und Ansprechpartner:innen im Betrieb.

Rechtsgrundlage

§ 10 ASchG

Sicherheitsvertrauenspersonen müssen über jene Kenntnisse verfügen, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber eine spezielle Ausbildung im Ausmaß von mindestens 24 Unterrichtseinheiten vor, die rechtliche, organisatorische und praktische Inhalte des Arbeitnehmer:innenschutzes vermittelt. Eine Unterrichtseinheit muß mindestens 50 Minuten umfassen.

Typische Inhalte der Ausbildung sind:

  • Grundlagen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG)
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten von Sicherheitsvertrauenspersonen
  • Gefahren erkennen und beurteilen
  • Unfallverhütung und Präventionsmaßnahmen
  • Ergonomie und Gesundheitsförderung
  • Kommunikation und Zusammenarbeit im Arbeitsschutz
  • Rolle von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner:innen

Die Ausbildung soll Sicherheitsvertrauenspersonen befähigen, Gefahren frühzeitig zu erkennen, Kolleg:innen zu unterstützen und aktiv zur Sicherheitskultur im Unternehmen beizutragen.

Praxis-Tipp

Die Ausbildung sollte nicht als reine gesetzliche Verpflichtung betrachtet werden. Gut ausgebildete Sicherheitsvertrauenspersonen können wesentlich dazu beitragen, Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle und Gesundheitsgefährdungen zu reduzieren.

Rechtsgrundlage

§ 4 SVP-VO

Für Sicherheitsvertrauenspersonen gibt es in Österreich derzeit keine gesetzlich vorgeschriebene Auffrischungsausbildung in festgelegten Intervallen (wie etwa bei Ersthelfer:innen).

Sehr wohl besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf erforderliche Weiterbildung, wenn dies für die ordnungsgemäße Ausübung der Funktion notwendig ist.

Arbeitsschutzrecht, technische Standards, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und betriebliche Risiken entwickeln sich laufend weiter. Sicherheitsvertrauenspersonen müssen daher über jene Kenntnisse verfügen, die für die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber:innen, Sicherheitsvertrauenspersonen Gelegenheit zu geben, die für ihre Tätigkeit erforderlichen näheren Fachkenntnisse zu erwerben. Auch die Erläuterungen zur Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung betonen ausdrücklich diese Verpflichtung.

Darüber hinaus führt die Wirtschaftskammer Österreich aus, dass Arbeitgeber:innen Sicherheitsvertrauenspersonen unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Belange eine regelmäßige Weiterbildung ermöglichen müssen.

Praxis-Tipp

Auch wenn keine gesetzliche Auffrischungsfrist besteht, empfiehlt sich eine regelmäßige Weiterbildung – insbesondere bei:

  • Änderungen im Arbeitnehmer:innenschutzrecht
  • neuen Maschinen oder Arbeitsverfahren
  • Veränderungen der betrieblichen Organisation
  • neuen Erkenntnissen zu Ergonomie oder psychischen Belastungen
  • Übernahme neuer Aufgaben als Sicherheitsvertrauensperson

Netzwerktreffen, Fachveranstaltungen, Seminare und Webinare helfen dabei, das eigene Wissen aktuell zu halten und Erfahrungen mit anderen Sicherheitsvertrauenspersonen auszutauschen.

Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 6 ASchG
§§ 4 SVP-VO
Erläuterungen des Arbeitsinspektorats zur SVP-VO
Erläuterungen der WKO (https://www.wko.at/arbeitnehmerschutz/sicherheitsvertrauensperson-aufgaben-rechtsstellung)

Gesetzliche Anforderungen

In Arbeitsstätten mit regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer:innen müssen Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt werden.

Die Verpflichtung besteht unabhängig von der Branche. Entscheidend ist die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer:innen.

Mit der Bestellung soll sichergestellt werden, dass die Interessen der Beschäftigten in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes angemessen vertreten werden.

Praxis-Tipp

Unternehmen sollten die Anzahl der Beschäftigten regelmäßig überprüfen. Insbesondere bei Wachstum kann die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen neu entstehen.

Rechtsgrundlage

§ 10 ASchG

Die erforderliche Anzahl von Sicherheitsvertrauenspersonen richtet sich nach:

  • der Anzahl der Beschäftigten
  • der organisatorischen Struktur des Unternehmens
  • den betrieblichen Gefährdungen
  • der Verteilung der Arbeitsplätze

Das Gesetz legt Mindestzahlen fest. Je nach Betriebsgröße und Risikopotenzial kann es sinnvoll sein, zusätzliche Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen.

Praxis-Tipp

Nutzen Sie den kostenlosen Rechner des SVP-Netzwerks Österreich, um die gesetzlich erforderliche Mindestanzahl an Sicherheitsvertrauenspersonen rasch zu ermitteln.

Rechtsgrundlage

§ 10 ASchG sowie §§ 1 bis 3 SVP-VO

Die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmer:innenschutzes wird in Österreich insbesondere durch die Arbeitsinspektion überwacht.

Im Rahmen von Betriebsbesichtigungen und Kontrollen prüft die Arbeitsinspektion unter anderem:

  • ob Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt wurden
  • ob die erforderliche Anzahl vorhanden ist
  • ob die Ausbildung absolviert wurde
  • ob die Sicherheitsvertrauenspersonen ihre Aufgaben wahrnehmen können

Die Arbeitsinspektion berät Unternehmen außerdem bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.

Praxis-Tipp

Eine vollständige Dokumentation der Bestellung, Ausbildung und Bekanntmachung von Sicherheitsvertrauenspersonen erleichtert die Vorbereitung auf Kontrollen erheblich.

Rechtsgrundlage

Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG) sowie § 10 ASchG

Werden Verpflichtungen des Arbeitnehmer:innenschutzes nicht erfüllt, können Verwaltungsstrafen verhängt werden.

Dies betrifft beispielsweise:

  • fehlende Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen
  • fehlende Meldung an die Arbeitsinspektion
  • mangelnde Ausbildung
  • Behinderung der Tätigkeit von Sicherheitsvertrauenspersonen

Die Höhe der Strafen richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes.

Darüber hinaus können organisatorische Mängel zu erhöhten Unfallrisiken, Reputationsschäden und Haftungsfragen führen.

Praxis-Tipp

Die Bestellung und Unterstützung von Sicherheitsvertrauenspersonen sollte nicht nur als gesetzliche Pflicht verstanden werden. Sie ist ein wichtiger Baustein einer wirksamen Präventionskultur.

Rechtsgrundlage

§§ 130 bis 130a ASchG

Zusammenarbeit im Betrieb

Sicherheitsvertrauenspersonen und Sicherheitsfachkräfte verfolgen das gemeinsame Ziel, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Während Sicherheitsfachkräfte Arbeitgeber:innen fachlich beraten, bringen Sicherheitsvertrauenspersonen die Erfahrungen und Beobachtungen der Beschäftigten ein.

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit umfasst insbesondere:

  • gemeinsame Begehungen
  • Austausch über Gefährdungen
  • Mitwirkung bei Verbesserungsmaßnahmen
  • Unterstützung von Unterweisungen
  • Analyse von Unfällen und Beinaheunfällen

Praxis-Tipp

Sicherheitsvertrauenspersonen verfügen oft über wertvolle Informationen aus dem Arbeitsalltag, die für Sicherheitsfachkräfte bei der Gefährdungsbeurteilung hilfreich sind.

Rechtsgrundlage

§ 11 ASchG in Verbindung mit §§ 76 bis 84 ASchG

Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsrat vertreten beide die Interessen der Arbeitnehmer:innen, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Während sich der Betriebsrat mit arbeitsrechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten beschäftigt, konzentriert sich die Sicherheitsvertrauensperson auf Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Eine enge Zusammenarbeit kann insbesondere bei folgenden Themen sinnvoll sein:

  • Arbeitsbedingungen
  • psychische Belastungen
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Unfallprävention
  • Gesundheitsförderung
  • betriebliche Veränderungen

Praxis-Tipp

Regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen fördern einen ganzheitlichen Blick auf die Arbeitsbedingungen.

Rechtsgrundlage

§ 11 ASchG sowie Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)

Sicherheitskultur beschreibt die gemeinsamen Werte, Einstellungen und Verhaltensweisen im Umgang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Sicherheitsvertrauenspersonen nehmen dabei eine wichtige Vorbild- und Multiplikatorfunktion ein.

Sie können die Sicherheitskultur stärken, indem sie:

  • offen über Sicherheit sprechen
  • Kolleg:innen zur Meldung von Gefahren motivieren
  • Beinaheunfälle thematisieren
  • Verbesserungen anregen
  • positives Verhalten sichtbar machen
  • Vertrauen schaffen
  • den Austausch zwischen Beschäftigten und Führungskräften fördern

Eine starke Sicherheitskultur trägt wesentlich dazu bei, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefährdungen nachhaltig zu reduzieren.

Praxis-Tipp

Sicherheitskultur entsteht nicht durch Vorschriften allein, sondern durch tägliche Kommunikation, Beteiligung und gelebte Verantwortung.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der Sicherheitskultur ergibt sich nicht aus einem einzelnen Paragraphen, sondern aus den allgemeinen Zielsetzungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sowie den Aufgaben von Sicherheitsvertrauenspersonen gemäß § 11 ASchG.

SVP-Netzwerk

Das SVP-Netzwerk Österreich ist eine unabhängige Fach- und Vernetzungsplattform für Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräfte, Präventionsfachkräfte, Betriebsrät:innen und Unternehmen.

Ziel des Netzwerks ist es, Sicherheitsvertrauenspersonen in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und den Erfahrungsaustausch zwischen Praktiker:innen zu fördern.

Das Netzwerk stellt Fachinformationen, Arbeitshilfen, Veranstaltungen und Austauschmöglichkeiten zur Verfügung und trägt damit zur Stärkung der Sicherheitskultur in österreichischen Unternehmen bei.

Mitglieder profitieren von zahlreichen fachlichen und praktischen Vorteilen:

  • Zugang zu exklusiven Fachinformationen
  • Checklisten und Arbeitshilfen
  • Vorlagen für die Praxis
  • regelmäßige Netzwerktreffen
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Sicherheitsvertrauenspersonen
  • aktuelle Informationen zu rechtlichen Entwicklungen
  • exklusive Mitgliederbereiche und Downloads
  • vergünstigte Weiterbildungsangebote

Der größte Mehrwert entsteht häufig durch den Erfahrungsaustausch mit anderen Sicherheitsvertrauenspersonen aus unterschiedlichen Branchen.

Die Mitgliedschaft im SVP-Netzwerk Österreich richtet sich primär an Unternehmen, die ihre Sicherheitsvertrauenspersonen und andere mit Arbeitsschutz befasste Mitarbeiter:innen fachlich unterstützen und vernetzen möchten.

Mitglied werden können Unternehmen aller Branchen und Größen – vom Kleinbetrieb bis zum Großunternehmen.

Im Rahmen der Mitgliedschaft können jene Personen, die im Unternehmen mit Aufgaben des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Prävention betraut sind, die Leistungen des Netzwerks nutzen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP)
  • Sicherheitsfachkräfte (SFK)
  • Führungskräfte mit Sicherheitsverantwortung
  • EHS-/HSE-Verantwortliche
  • Mitarbeiter:innen aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Prävention
  • Betriebsrät:innen

Die Mitgliedschaft ist somit nicht an eine einzelne Person gebunden, sondern unterstützt Unternehmen dabei, ihre internen Kompetenzen im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheitskultur nachhaltig weiterzuentwickeln.

Ja. Die Mitgliedschaft wird auf Unternehmensebene abgeschlossen und dient der Unterstützung der im Arbeitsschutz tätigen Mitarbeiter:innen.

Es können mehrere Personen eines Unternehmens an Netzwerktreffen, Fachveranstaltungen und weiteren Angeboten des SVP-Netzwerks teilnehmen.

Dadurch profitieren nicht nur einzelne Sicherheitsvertrauenspersonen, sondern das gesamte Unternehmen von aktuellem Fachwissen, Erfahrungsaustausch und praxisnahen Arbeitshilfen.

Praxis-Tipp

Unternehmen erzielen den größten Nutzen, wenn Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräfte und Führungskräfte gemeinsam an Veranstaltungen teilnehmen und die gewonnenen Erkenntnisse im Betrieb umsetzen.

Die Mitgliedschaftsbeiträge richten sich nach der Unternehmensgröße.

Die aktuellen Mitgliedschaftsmodelle und Leistungen finden Sie auf der Mitgliedschaftsseite des SVP-Netzwerks Österreich.

Praxis-Tipp

Viele Unternehmen nutzen die Mitgliedschaft als kostengünstige Möglichkeit, ihre Sicherheitsvertrauenspersonen laufend fachlich zu unterstützen.

Das SVP-Netzwerk Österreich verbindet Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitsschutzexpert:innen über verschiedene Kanäle und Formate.

Dazu gehören:

  • Fachbeiträge
  • Newsletter
  • Online-Ressourcen
  • Netzwerktreffen
  • Erfahrungsaustausch
  • Veranstaltungen
  • digitale Arbeitshilfen
  • Mitgliederbereich

Das Ziel besteht darin, Wissen zu teilen, voneinander zu lernen und gemeinsam zu einer stärkeren Sicherheitskultur in österreichischen Unternehmen beizutragen.

Praxis-Tipp

Je aktiver Mitglieder das Netzwerk nutzen, desto größer ist der persönliche und fachliche Nutzen. Durch Fragen, Diskussionen und Erfahrungsaustausch entsteht ein wertvolles Praxiswissen, das in keinem Gesetzestext zu finden ist.

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