Mindestanzahl an betrieblichen Ersthelfer:innen berechnen
Welche Vorgaben Unternehmen beachten müssen
Arbeitsunfälle, akute gesundheitliche Probleme oder medizinische Notfälle können jederzeit auftreten. Um im Ernstfall rasch handeln zu können, sind Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an betrieblichen Ersthelfer:innen bereitzustellen.
Doch wie viele Ersthelfer:innen sind tatsächlich vorgeschrieben? Welche gesetzlichen Regelungen gelten? Und welche Faktoren müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden?
Gerade kleinere Unternehmen sind bei diesen Fragen häufig unsicher.
Die erforderliche Mindestanzahl an Ersthelfer:innen ist in Österreich gesetzlich geregelt und richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Beschäftigten sowie den betrieblichen Rahmenbedingungen.
Eine strukturierte Planung hilft Unternehmen dabei, Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig die betriebliche Sicherheitsorganisation nachhaltig zu stärken.
⛑️ Warum betriebliche Ersthelfer:innen so wichtig sind
Im Notfall entscheiden oft die ersten Minuten.
Betriebliche Ersthelfer:innen übernehmen dabei eine zentrale Rolle. Sie leisten Erste Hilfe bis professionelle Rettungskräfte eintreffen und tragen wesentlich dazu bei, gesundheitliche Folgen zu reduzieren.
Gleichzeitig stärken gut organisierte Erste-Hilfe-Strukturen:
- die betriebliche Sicherheit,
- das Sicherheitsbewusstsein,
- die Handlungssicherheit der Beschäftigten,
- die Präventionskultur im Unternehmen.
Erste Hilfe ist damit nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ein wesentlicher Bestandteil moderner Sicherheitskultur.
📌 Praxisbeispiel
Ein Mitarbeitender stürzt auf einer Treppe und verletzt sich am Kopf. Mehrere Kolleg:innen sind anwesend, fühlen sich jedoch unsicher und wissen nicht genau, wer als Ersthelfer:in zuständig ist.
Im Zuge der Nachbearbeitung stellt das Unternehmen fest:
- die gesetzlich erforderliche Anzahl an Ersthelfer:innen war nicht ausreichend,
- Schichtzeiten wurden nicht berücksichtigt,
- die Sichtbarkeit der Ersthelfer:innen war mangelhaft.
Nach der Überarbeitung der Erste-Hilfe-Organisation werden:
- zusätzliche Ersthelfer:innen ausgebildet,
- Zuständigkeiten klar kommuniziert,
- Aushänge aktualisiert,
- regelmäßige Auffrischungen durchgeführt.
Das Beispiel zeigt:
Eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation benötigt klare Strukturen und ausreichende personelle Abdeckung.
⚖️ Welche gesetzlichen Vorgaben gelten?
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersthelfer:innen ergibt sich aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (AStV).
Grundsätzlich gilt:
➡️ Unternehmen müssen eine ausreichende Anzahl an Ersthelfer:innen bestellen und ausbilden lassen.
Die Mindestanzahl richtet sich unter anderem nach:
- der Anzahl der Beschäftigten,
- der Art des Betriebs,
- dem Gefährdungspotenzial,
- der Arbeitszeitorganisation,
- Schichtbetrieb,
- räumlicher Verteilung,
- besonderen betrieblichen Risiken.
Wichtig ist dabei:
Die vorgeschriebene Mindestanzahl muss während der tatsächlichen Anwesenheitszeiten gewährleistet sein.
🧮 Warum die korrekte Berechnung entscheidend ist
In der Praxis werden häufig nur die Gesamtmitarbeiter:innenzahlen betrachtet. Tatsächlich müssen Unternehmen jedoch wesentlich genauer planen.
Zu berücksichtigen sind beispielsweise:
- Urlaub und Krankenstände,
- Schichtbetrieb,
- Außendiensttätigkeiten,
- Teilzeitmodelle,
- mehrere Standorte oder Stockwerke,
- unterschiedliche Arbeitsbereiche,
- erhöhte Gefährdungen.
Wird die Mindestanzahl zu knapp kalkuliert, kann es passieren, dass im Ernstfall keine ausreichend geschulten Personen verfügbar sind.
💻 Online-Rechner zur Berechnung der Ersthelfer:innen
Um Unternehmen die korrekte Ermittlung der Mindestanzahl zu erleichtern, steht auf meiner Website ein eigener Rechner zur Verfügung.
Mit dem Rechner können Unternehmen rasch und unkompliziert prüfen,
- wie viele Ersthelfer:innen mindestens erforderlich sind,
- welche gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen sind,
- ob organisatorischer Anpassungsbedarf besteht.
Der Rechner unterstützt Unternehmen dabei, mehr Übersicht und Rechtssicherheit in der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation zu schaffen.
➡️ Zum Rechner für die Mindestanzahl an betrieblichen Ersthelfer:innen:
Rechner für betriebliche Ersthelfer:innen
👥 Relevanz für Sicherheitsvertrauenspersonen
Sicherheitsvertrauenspersonen können Unternehmen wesentlich dabei unterstützen, die betriebliche Erste-Hilfe-Organisation wirksam zu gestalten.
SVPs können beispielsweise:
- auf ausreichende Ersthelfer:innen achten
- organisatorische Schwachstellen erkennen
- Beschäftigte sensibilisieren
- auf Sichtbarkeit und Erreichbarkeit achten
- Rückmeldungen aus dem Arbeitsalltag einbringen
- Sicherheitsbewusstsein stärken
- bei Evaluierungen unterstützen
- auf regelmäßige Auffrischungen hinweisen
Gerade im Bereich Prävention sind gut organisierte Erste-Hilfe-Strukturen ein wichtiger Bestandteil gelebter Sicherheitskultur.
🏢 Erste Hilfe ist Teil moderner Sicherheitskultur
Eine starke Sicherheitskultur zeigt sich nicht erst nach einem Unfall, sondern bereits in der Vorbereitung auf Notfälle.
Dazu gehören unter anderem:
- ausreichend ausgebildete Ersthelfer:innen,
- klare Zuständigkeiten,
- sichtbare Informationen,
- regelmäßige Übungen,
- funktionierende Kommunikationswege,
- ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung,
- kontinuierliche Sensibilisierung.
Beschäftigte gewinnen dadurch mehr Sicherheit und Handlungskompetenz.
⚠️ Typische Fehler in der Praxis
In vielen Unternehmen zeigen sich ähnliche Probleme:
- zu knapp kalkulierte Ersthelfer:innenanzahl
- fehlende Berücksichtigung von Abwesenheiten
- unzureichende Auffrischungen
- mangelnde Sichtbarkeit der Ersthelfer:innen
- fehlende Information der Beschäftigten
- organisatorische Lücken im Schichtbetrieb
- fehlende Vertretungsregelungen
Dadurch entstehen Unsicherheiten und Risiken im Ernstfall.
📋 Impulsbox für die Praxis
Fragen für Unternehmen und SVPs
- Ist die gesetzlich erforderliche Anzahl an Ersthelfer:innen vorhanden?
- Sind alle Arbeitszeiten ausreichend abgedeckt?
- Wissen Beschäftigte, wer Ersthelfer:in ist?
- Werden Auffrischungen regelmäßig durchgeführt?
- Sind Erste-Hilfe-Einrichtungen leicht erreichbar?
- Gibt es Vertretungsregelungen?
- Werden neue Beschäftigte ausreichend informiert?
Eine wirksame Erste-Hilfe-Organisation benötigt klare Strukturen und regelmäßige Überprüfung.
✅ Fazit
Die ausreichende Anzahl an betrieblichen Ersthelfer:innen ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitnehmer:innenschutzes und moderner Sicherheitsorganisation.
Unternehmen sollten die gesetzlichen Anforderungen nicht nur formal erfüllen, sondern die Erste Hilfe aktiv in ihre Sicherheitskultur integrieren.
Digitale Hilfsmittel wie der Ersthelfer:innen-Rechner unterstützen dabei, Anforderungen einfacher und transparenter umzusetzen.
Denn im Notfall zählt nicht nur schnelle Hilfe – sondern auch gute Vorbereitung.
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