Feuerlöscher-Rechner Österreich | SVP-Netzwerk
Praxisrechner

Feuerlöscher-Rechner Österreich

Orientierende Ermittlung von Mindestanzahl, Löschrating, geeigneten Feuerlöschertypen und maximaler Gehweglänge nach TRVB 124 F 17.

Erfassen Sie jeden unterschiedlich genutzten Bereich beziehungsweise jedes Geschoss getrennt. Server- und Technikräume können als zusätzliche Sonderbereiche berücksichtigt werden.

1. Bereiche erfassen

2. Sonderbereiche und besondere Gefahren

Labor-, Server- oder Technikraum

Anzahl der kleinflächigen Sondernutzungen
Fläche in m², höchstens 100
Raumvolumen in m³; konservativ maßgeblich für CO₂

Frittier- und Fettbackgeräte

Liter in allen Frittier- und Fettbackgeräten
Liter Speiseöl in diesem Gerät

Tank- oder Zapfstelle

Ihr Ergebnis

0Feuerlöscher Grundausstattung
0zusätzliche Sonderlöscher
0quantifizierter Gesamtbedarf

Hinweise zur Anwendung

Die Flächenberechnung liefert eine Mindestanzahl. Zusätzlich darf die jeweilige maximale tatsächliche Gehweglänge bis zum Feuerlöscher nicht überschritten werden. Je nach Grundriss können daher weitere Geräte erforderlich sein.

Aufstellung und Betrieb: Feuerlöscher müssen der ÖNORM EN 3 entsprechen, gut sichtbar und jederzeit zugänglich vorzugsweise an Flucht- und Verkehrswegen angeordnet sowie nach ÖNORM EN ISO 7010 gekennzeichnet werden. Bei Wandmontage soll sich der Tragegriff etwa 0,80 bis 1,20 m über dem Fußboden befinden; ein bloßes Abstellen am Boden ist nicht vorgesehen. Die Geräte sind vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen und grundsätzlich längstens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person überprüfen zu lassen. Für CO₂-Löscher ist direkte Wärmeeinwirkung zu vermeiden.

Die Forderung nach mindestens einem Feuerlöscher je Geschoss gilt gemäß TRVB nicht für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und Reihenhäuser der Gebäudeklasse 2. Flächen-, Gehweg- und Sonderanforderungen bleiben davon unberührt.

Behördliche Vorschreibungen, Brandschutzkonzepte und nutzungsspezifische Bestimmungen gehen vor. Nicht numerisch bestimmbare Sonderbedarfe, etwa für Metallbrände oder Technikräume über 100 m², sind in der Gesamtsumme nicht enthalten. Das Ergebnis ersetzt keine fachkundige Planung oder Beurteilung vor Ort.

Die TRVB 124 F 17 gilt nach ihrem Anwendungsbereich für Objekte, die nach ihrem Inkrafttreten errichtet werden, sowie für entsprechende Zubauten. Bestandsbauten, die im ursprünglichen Konsens betrieben werden, sind gesondert zu beurteilen.

Grundlage: TRVB 124 F 17 „Erste und Erweiterte Löschhilfe“.

Nutzungshinweis:
Dieser Rechner steht ausschließlich Mitgliedern des SVP-Netzwerks Österreich zur Verfügung. Er bietet eine unverbindliche Orientierung anhand ausgewählter fachlicher Kriterien der TRVB 124 F 17. Er ersetzt weder die Originalrichtlinie noch deren Erwerb, eine fachkundige objektspezifische Beurteilung, ein Brandschutzkonzept oder behördliche Festlegungen. Die Weitergabe, Vervielfältigung, automatisierte Auswertung oder öffentliche Bereitstellung des Rechners und seiner Inhalte ist nicht gestattet.

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