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SVP-PraxisCheck · Büroarbeitsplatz

Büroarbeitsplatz-Rechner

Mit dem Rechner können Sie die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen an Büroarbeitsräume einfach überprüfen. Nach Eingabe weniger Eckdaten berechnet das Tool unter anderem die erforderliche Mindestbodenfläche, den freien Luftraum, die lichte Raumhöhe sowie die erforderliche Lichteintritts- und Sichtverbindungsfläche. Ergänzend werden ausgewählte ergonomische Planungswerte nach den einschlägigen ÖNORMEN separat dargestellt und eindeutig von den gesetzlichen Mindestanforderungen abgegrenzt.

Wichtiger Hinweis: Der Rechner gilt für reguläre betriebliche Büroarbeitsräume. Übergangsbestimmungen, behördliche Ausnahmen, Container, Baustellenbüros, Homeoffice und Sonderfälle werden nicht automatisch beurteilt.
Erklärmodus
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AusEin

1. Nutzung und Raumdaten

Welche Personen sind zu zählen?

Geben Sie die höchste Anzahl jener Arbeitnehmer:innen ein, die sich regelmäßig gleichzeitig in diesem Büroarbeitsraum aufhalten. Maßgeblich ist nicht die Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens.

Praxistipp: Kurzfristige Besuche oder gelegentliche Anwesenheiten werden nicht als ständig beschäftigte Personen dieses Arbeitsraums eingetragen.

Was ist damit gemeint?

Geben Sie Personen ein, die sich regelmäßig gleichzeitig im Raum aufhalten, dort aber nicht beschäftigt sind, etwa Kund:innen oder Besucher:innen.

Praxistipp: Kurzfristige Einzelbesuche müssen nicht pauschal als dauerhafte Belegung angesetzt werden.

Zusätzlich 10 m³ freier Luftraum je Person; ausgenommen Verkaufsräume und Gastgewerbe.

Wie wird die Bodenfläche ermittelt?

Geben Sie die Bodenfläche des Arbeitsraums in Quadratmetern ein. Sie ergibt sich üblicherweise aus Raumlänge × Raumbreite.

Praxistipp: Verwenden Sie die tatsächliche Raumfläche und nicht nur die Fläche rund um die Schreibtische.

Was bedeutet „lichte Raumhöhe“?

Gemessen wird der senkrechte Abstand zwischen fertigem Fußboden und der Unterkante der Decke. Abgehängte Decken oder tiefe Unterzüge können die nutzbare lichte Höhe verringern.

Praxistipp: Messen Sie an der für den Arbeitsraum maßgeblichen Stelle.

Welche Fläche ist einzutragen?

Gemeint ist die freie, zusammenhängende Bewegungsfläche, die einer Person unmittelbar beim Arbeitsplatz oder möglichst nahe daran zur Verfügung steht.

Praxistipp: Flächen unter fixen Möbeln, Kästen oder dauerhaft abgestellten Gegenständen zählen nicht als frei.

Mindestens 2 m² je Person, direkt am Arbeitsplatz oder möglichst nahe daran.

Wann darf mit einer geringeren Raumhöhe gerechnet werden?

Die reduzierte Raumhöhe ist nur bei geringer körperlicher Belastung und ohne erschwerende Bedingungen, etwa Hitze oder produktionsbedingte Luftverunreinigungen, zulässig.

Praxistipp: Wählen Sie bei Unsicherheit „Nein oder nicht sicher“.

2. Belichtung, Sicht und Lüftung

Was zählt als Lichteintrittsfläche?

Es zählt ausschließlich die durchsichtige Glasfläche. Fensterrahmen, Sprossen und andere nicht lichtdurchlässige Teile werden nicht mitgerechnet.

Praxistipp: Messen Sie die Breite und Höhe jeder einzelnen transparenten Glasfläche und addieren Sie die Ergebnisse.

Gemessen wird ausschließlich die durchsichtige Glasfläche ohne Fensterrahmen und Sprossen.

Was ist eine Sichtverbindungsfläche?

Das ist jener transparente Teil der Außenöffnung, durch den Beschäftigte eine Sichtverbindung ins Freie haben. Dauerhaft blickdichte oder undurchsichtige Flächen zählen nicht.

Praxistipp: Die Sichtverbindung muss nicht mit der gesamten Lichteintrittsfläche identisch sein.

Was beschreibt der Lichttransmissionsgrad?

Der Lichttransmissionsgrad gibt an, welcher Anteil des sichtbaren Tageslichts durch die Verglasung gelangt. Ein Wert von 0,65 entspricht 65 % Lichtdurchlässigkeit.

Praxistipp: Verwenden Sie den konkreten Herstellerwert. Schätzwerte können die Berechnung verfälschen.

Wert laut Herstellerangabe. Bei unbekanntem Wert wird nur der Grundwert von 10 % angezeigt und ein Prüfhinweis ausgegeben.

Lichteintrittsfläche richtig ermitteln

Die gesetzliche Grundanforderung beträgt 10 % der Bodenfläche. Maßgeblich ist die Netto-Glasfläche ohne Rahmen und Sprossen.

Bei einem Lichttransmissionsgrad unter 0,65 wird die erforderliche Glasfläche im Verhältnis 0,65 ÷ tatsächlicher Lichttransmissionsgrad vergrößert.

Zusätzliche baurechtliche Anforderungen, etwa aufgrund großer Raumtiefe oder baulicher Vorsprünge, können je nach Bundesland und anzuwendender OIB-Richtlinie hinzukommen. Sie werden in dieser österreichweiten AStV-Berechnung nicht automatisch als verbindliche Mindestanforderung bewertet.

Welche Lüftungsart ist auszuwählen?

Wählen Sie „natürlich“, wenn die Frischluft ausschließlich über öffenbare Fenster oder sonstige Lüftungsöffnungen zugeführt wird. Mechanische Lüftung liegt bei einer raumlufttechnischen Anlage vor.

Praxistipp: Bei Mischsystemen oder unklarer Funktionsweise ist eine fachkundige Beurteilung erforderlich.

Was ist der wirksame Lüftungsquerschnitt?

Gemeint ist die tatsächlich für den Luftaustausch nutzbare, öffenbare Fläche. Nicht die gesamte Fensterfläche, sondern nur der freie Öffnungsquerschnitt ist maßgeblich.

Praxistipp: Kippstellungen bieten häufig einen wesentlich kleineren wirksamen Querschnitt als vollständig geöffnete Fenster.

Wie wird die Raumtiefe gemessen?

Gemessen wird der Abstand von der für die Lüftung maßgeblichen Außenwand beziehungsweise Fensterfront bis zur gegenüberliegenden Raumbegrenzung.

Praxistipp: Bei mehr als 10 m Raumtiefe muss für die natürliche Lüftung Querlüftung möglich sein.

Für die Lüftungsbeurteilung: Bei mehr als 10 m Raumtiefe muss Querlüftung möglich sein.

Wozu dient diese zusätzliche Angabe?

Dieser Wert dient ausschließlich dem Hinweis auf eine mögliche baurechtliche Zusatzprüfung zur natürlichen Belichtung. Er verändert die AStV-Berechnung nicht automatisch.

Praxistipp: Messen Sie von der Lichteintrittsöffnung bis zur gegenüberliegenden Wand.

Was ist hier zu messen?

Geben Sie an, wie weit ein Balkon, Vordach oder sonstiger Vorsprung horizontal vor der Lichteintrittsöffnung in den Lichteinfall hineinragt.

Praxistipp: Diese Angabe löst nur einen Prüfhinweis aus, keine österreichweit einheitliche Berechnung.

Diese beiden Angaben lösen ausschließlich einen baurechtlichen Prüfhinweis aus. Eine automatische OIB-Berechnung erfolgt nicht, da die verbindliche Umsetzung bundeslandspezifisch zu prüfen ist.

Was bedeutet Beleuchtungsstärke?

Die Beleuchtungsstärke wird in Lux gemessen und beschreibt, wie viel Licht auf der Arbeitsfläche ankommt.

Praxistipp: Messen Sie auf der tatsächlichen Arbeitsfläche. Smartphone-Apps eignen sich höchstens zur Orientierung; für belastbare Ergebnisse ist ein geeignetes Messgerät erforderlich.

Welcher Temperaturwert ist einzutragen?

Geben Sie die während der tatsächlichen Nutzung gemessene Lufttemperatur im Arbeitsbereich ein.

Praxistipp: Ein einzelner Messwert bildet Schwankungen im Tages- oder Jahresverlauf nicht vollständig ab.

Was wird hier gemessen?

Die Luftgeschwindigkeit beschreibt die Bewegung der Raumluft im Aufenthaltsbereich. Zu hohe Werte können als Zugluft empfunden werden.

Praxistipp: Für eine belastbare Beurteilung sind geeignete Messgeräte und mehrere Messpunkte erforderlich.

Was bedeutet relative Luftfeuchtigkeit?

Sie beschreibt den prozentualen Feuchtegehalt der Luft im Verhältnis zur maximal möglichen Feuchte bei derselben Temperatur.

Praxistipp: Der gesetzliche Bereich von 40 bis 70 % gilt bei Klimaanlagen mit eingebautem Befeuchtungselement.

Version 1.4 · Rechtsstand: 4. August 2026. Das Ergebnis unterstützt die Erstprüfung, ersetzt aber keine Arbeitsplatzevaluierung oder fachkundige Einzelfallbeurteilung.

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