Erste Hilfe im Betrieb in Österreich
Mindestanzahl betrieblicher Ersthelfer:innen berechnen
Dieser Rechner ermittelt die gesetzliche Mindestanzahl an betrieblichen Ersthelfer:innen auf Basis der regelmäßig gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmer:innen und der Art der Arbeitsstätte.
Gesetzliche Mindestanzahl
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Ersthelfer:innen
Geben Sie die Anzahl der Arbeitnehmer:innen ein und starten Sie die Berechnung.
In jeder Arbeitsstätte bzw. auf jeder Baustelle ist grundsätzlich zumindest eine ausgebildete Ersthelferin bzw. ein ausgebildeter Ersthelfer vorzusehen, sobald Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden.
Ausbildung und Organisation
- Bei 1 bis 4 Arbeitnehmer:innen ist zumindest eine 8-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich.
- Ab 5 Arbeitnehmer:innen ist grundsätzlich eine mindestens 16-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich.
- Die Auffrischung erfolgt spätestens alle 4 Jahre mit 8 Stunden oder alle 2 Jahre mit 4 Stunden.
- Urlaub, Krankenstand, Teilzeit, Außendienst und Schichtbetrieb sind organisatorisch mitzuberücksichtigen.
Berechnungsstaffelung
| Art der Arbeitsstätte | Anzahl Arbeitnehmer:innen | Mindestanzahl Ersthelfer:innen |
|---|---|---|
| Normal / erhöhte Unfallgefahr | 1 bis 19 | 1 |
| Normal / erhöhte Unfallgefahr | 20 bis 29 | 2 |
| Normal / erhöhte Unfallgefahr | ab 30 | 2 + je weitere angefangene 10 Arbeitnehmer:innen 1 zusätzliche Person |
| Büro / geringe Unfallgefahr | 1 bis 29 | 1 |
| Büro / geringe Unfallgefahr | 30 bis 49 | 2 |
| Büro / geringe Unfallgefahr | ab 50 | 2 + je weitere angefangene 20 Arbeitnehmer:innen 1 zusätzliche Person |
| Baustelle | 1 bis 19 | 1 |
| Baustelle | 20 bis 29 | 2 |
| Baustelle | ab 30 | 2 + je weitere angefangene 10 Arbeitnehmer:innen 1 zusätzliche Person |
