Erste Hilfe im Betrieb in Österreich

Mindestanzahl betrieblicher Ersthelfer:innen berechnen

Dieser Rechner ermittelt die gesetzliche Mindestanzahl an betrieblichen Ersthelfer:innen auf Basis der regelmäßig gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmer:innen und der Art der Arbeitsstätte.

Maßgeblich ist die Anzahl der regelmäßig gleichzeitig anwesenden bzw. beschäftigten Arbeitnehmer:innen in der Arbeitsstätte oder auf der Baustelle.
Für Büros und vergleichbare Arbeitsstätten gilt eine eigene Staffelung.
Während der betriebsüblichen Arbeitszeit muss eine ausreichende Anzahl an Ersthelfer:innen anwesend sein.
Gesetzliche Mindestanzahl
Ersthelfer:innen

Geben Sie die Anzahl der Arbeitnehmer:innen ein und starten Sie die Berechnung.

In jeder Arbeitsstätte bzw. auf jeder Baustelle ist grundsätzlich zumindest eine ausgebildete Ersthelferin bzw. ein ausgebildeter Ersthelfer vorzusehen, sobald Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden.

Ausbildung und Organisation

  • Bei 1 bis 4 Arbeitnehmer:innen ist zumindest eine 8-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich.
  • Ab 5 Arbeitnehmer:innen ist grundsätzlich eine mindestens 16-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich.
  • Die Auffrischung erfolgt spätestens alle 4 Jahre mit 8 Stunden oder alle 2 Jahre mit 4 Stunden.
  • Urlaub, Krankenstand, Teilzeit, Außendienst und Schichtbetrieb sind organisatorisch mitzuberücksichtigen.

Berechnungsstaffelung

Art der Arbeitsstätte Anzahl Arbeitnehmer:innen Mindestanzahl Ersthelfer:innen
Normal / erhöhte Unfallgefahr1 bis 191
Normal / erhöhte Unfallgefahr20 bis 292
Normal / erhöhte Unfallgefahrab 302 + je weitere angefangene 10 Arbeitnehmer:innen 1 zusätzliche Person
Büro / geringe Unfallgefahr1 bis 291
Büro / geringe Unfallgefahr30 bis 492
Büro / geringe Unfallgefahrab 502 + je weitere angefangene 20 Arbeitnehmer:innen 1 zusätzliche Person
Baustelle1 bis 191
Baustelle20 bis 292
Baustelleab 302 + je weitere angefangene 10 Arbeitnehmer:innen 1 zusätzliche Person
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