Präventionszeit nach ASchG Österreich
Mindesteinsatzzeit der Sicherheitsfachkraft berechnen
Dieser Rechner ermittelt die jährliche Präventionszeit und daraus die gesetzliche Mindesteinsatzzeit der Sicherheitsfachkraft. Grundlage sind die Anzahl der Büroarbeitsplätze, sonstigen Arbeitsplätze und Arbeitnehmer:innen mit relevanter Nachtarbeit.
Jährliche Einsatzzeit der Sicherheitsfachkraft
–
Stunden/Jahr
Geben Sie die Beschäftigtenzahlen ein und starten Sie die Berechnung.
Gesamte Präventionszeit
–
Arbeitsmedizin mindestens
–
Sonstige Fachleute / freier Anteil
–
Beschäftigte gesamt
–
In Arbeitsstätten mit über 50 Arbeitnehmer:innen ist die jährliche Präventionszeit nach § 82a ASchG zu berechnen. Bei bis zu 50 Arbeitnehmer:innen gelten grundsätzlich wiederkehrende Begehungen.
Berechnungslogik
- Büroarbeitsplätze: 1,2 Stunden pro Arbeitnehmer:in und Kalenderjahr.
- Sonstige Arbeitsplätze: 1,5 Stunden pro Arbeitnehmer:in und Kalenderjahr.
- Nachtarbeit: zusätzlicher Zuschlag von 0,5 Stunden pro betroffener Person und Kalenderjahr.
- Die Sicherheitsfachkraft erfüllt mindestens 40 % der gesamten Präventionszeit.
- Teile von Stunden werden unter 0,5 abgerundet und ab 0,5 aufgerundet.
Aufteilung der Präventionszeit
| Bereich | Mindest- bzw. Regelanteil | Hinweis |
|---|---|---|
| Sicherheitsfachkraft | mindestens 40 % | Sicherheitstechnische Betreuung, Beratung, Begehungen, Evaluierungsunterstützung und Maßnahmenverfolgung. |
| Arbeitsmedizin | mindestens 35 % | Arbeitsmedizinische Betreuung und gesundheitsbezogene Präventionsaufgaben. |
| Sonstige Fachleute | bis zu 25 % bzw. bedarfsorientiert | Zum Beispiel Arbeitspsychologie, Ergonomie, Toxikologie oder andere fachlich geeignete Personen. |
